Rechtsanwältin Mary Valentina Caldeweyher

Ihre Spezialistin im Bereich Prüfungsanfechtung und Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen Ergebnisse der juristischen Staatsexamina hilft Ihnen bei der Zulassung zur mündlichen Staatsprüfung, beim Erreichen Ihrer gewünschten Examensnote und bei Ihrem Härtefallantrag. Ebenso unterstützt sie Sie bei der Durchführung Ihrer Studienplatzklage.

Widerspruchsverfahren bei juristischen Staatsexamina

  • Sind Sie durch das Erste oder Zweite Juristische Staatsexamen gefallen?
  • Haben Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung nicht erreicht?
  • Steht Ihnen das sog. „Blockversagen“ für die mündliche Prüfung im Weg?
  • Fehlt Ihnen lediglich eine der drei Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung?
  • Sind Sie durch die mündliche juristische Prüfung gefallen?


Sollte eine der Fragen auf Sie zutreffen, kann ich Ihnen helfen. Dank meiner langjährigen und erfolgreichen Arbeit auf dem Gebiet des Widerspruchsverfahrens gegen Ergebnisse des Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamens werde ich Ihnen bei der erfolgreichen Durchführung der Prüfungsanfechtung zur Seite stehen.

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Widerspruchsverfahren bei juristischen Staatsexamina

  • Sind Sie durch das Erste oder Zweite Juristische Staatsexamen gefallen?
  • Haben Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung nicht erreicht?
  • Steht Ihnen das sog. „Blockversagen“ für die mündliche Prüfung im Weg?
  • Fehlt Ihnen lediglich eine der drei Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung?
  • Sind Sie durch die mündliche juristische Prüfung gefallen?

Sollte eine der Fragen auf Sie zutreffen, kann ich Ihnen helfen. Dank meiner langjährigen und erfolgreichen Arbeit auf dem Gebiet des Widerspruchsverfahrens gegen Ergebnisse des Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamens werde ich Ihnen bei der erfolgreichen Durchführung der Prüfungsanfechtung zur Seite stehen.

Widerspruchsverfahren bei juristischen Staatsexamina

  • Sind Sie durch das Erste oder Zweite Juristische Staatsexamen gefallen?
  • Haben Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung nicht erreicht?
  • Steht Ihnen das sog. „Blockversagen“ für die mündliche Prüfung im Weg?
  • Fehlt Ihnen lediglich eine der drei Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung?
  • Sind Sie durch die mündliche juristische Prüfung gefallen?

Sollte eine der Fragen auf Sie zutreffen, kann ich Ihnen helfen. Dank meiner langjährigen und erfolgreichen Arbeit auf dem Gebiet des Widerspruchsverfahrens gegen Ergebnisse des Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamens werde ich Ihnen bei der erfolgreichen Durchführung der Prüfungsanfechtung zur Seite stehen.

Prüfungsanfechtung

  • Fühlen Sie sich ungerecht bewertet?
  • Ist die Bewertung Ihrer Leistung nachweislich nicht nachvollziehbar?
  • Wurden schwerwiegende Fehler bei der Beurteilung Ihrer Prüfung begangen?
  • Schlief einer Ihrer Prüfer während der mündlichen Prüfung ein?
  • Litt die Aufgabenstellung an gravierenden Fehlern, die eine Lösung unmöglich machten?
  • Wurden Sie während Ihrer Prüfung durch Baulärm gestört?
  • Fehlte ein Teil Ihrer Prüfungsaufgabe?


Wenn Sie eine der Fragen mit „JA“ beantworten können, hat Ihre Prüfungsanfechtung Aussicht auf Erfolg.

Studienplatzklagen

  • Haben Sie Ihren Wunschstudienplatz nicht erhalten?
  • Wurde Ihnen ein Studienplatz an einer anderen Universität zugewiesen?
  • Wollen Sie Ihren Studienstandort wechseln, haben jedoch Schwierigkeiten bei der Anerkennung der erlangten Leistungsnachweise bzw. Scheine?


Ich kann Ihnen bei der Durchführung Ihrer Studienplatzklage helfen.

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